Startzeiten & Turniere
Turnierbedingungen und Regelwerk
1. Regeln
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. Das Turnier wird auf Grundlage der Handicap-Regeln (World Handicap System) ausgerichtet, sowie den veröffentlichten Platzregeln des AGLC Ottobeuren e.V. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen im Clubsekretariat.
2. Meldungen für offene und interne Turniere/Nenngeld
Können durch Meldung im Sekretariat, durch Eintragung in die aushängende Meldeliste oder über das Internet erfolgen. Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Es wird von jedem Teilnehmer erhoben, der auf der Startliste aufgeführt ist, unabhängig von der Teilnahme am Turnier. Wird eine Meldung nach Meldeschluss zurückgenommen oder wird zum Turnier nicht angetreten, ist das Nenngeld dennoch zu entrichten. Erst nach Zahlung dieses Nenngeldes kann ein Spieler an einem weiteren Turnier teilnehmen.
3. Meldeschluss
Termin und Uhrzeit für den Meldeschluss ist aus der jeweiligen Wettspielausschreibung ersichtlich.
4. Höchstteilnehmerzahl
Gehen mehr Meldungen als die ausgeschriebene Anzahl an Teilnehmern ein, so entscheidet der Eingang der Meldung nach Ausschreibung, bei gleichem Datum das Los. Es wird dann eine Warteliste geführt.
5. Zulässige Höchstvorgabe
Wird der Handicap Index eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldung und Spieltermin über den zulässigen höchsten Handicap Index gemäß Einzelausschreibung hinaus heraufgesetzt, so muss der Teilnehmer sich mit dem zulässigen höchsten Handicap Index begnügen.
6. Startzeiten
Können am jeweiligen Tag vor dem Turnier ab 15.00 Uhr über den Online-Service unserer Webseite, abgerufen werden, zusätzlich werden die Startzeiten per SMS verschickt. Die Startliste wird im Clubhaus durch Aushang veröffentlicht.
7. Scorekartenabgabe
Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler den Vorraum des Sekretariats verlassen hat. Es wird dringend empfohlen, dass jeder Spieler seine Karte persönlich abgibt, um evtl. Missverständnisse zu vermeiden.
8. Beendigung des Turniers
Das Turnier ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. Aushang des Ergebnisses beendet.
9. Wertung/Stechen
Zählspiel - Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung 1.
Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
Lochspiel - Bei Gleichstand des Lochspiels nach 18 Löchern erfolgt eine Fortsetzung des Spiels bis einer der beiden Spieler ein Loch gewonnen hat. Das Stechen beginnt auf Loch 1, wenn nicht, anders von der Spielleitung bestimmt. Es werden die Vorgabenschläge wie auf den ersten 18 Löchern gegeben.
10. Preisklassen
Die Preisklassen werden in Abhängigkeit von der Zahl der Turnierteilnehmer nach Meldeschluss festgelegt und vor Beginn des jeweiligen Turniers durch Aushang am Schwarzen Brett bekannt gegeben.
11. Sonderwertungen
Longest Drive
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.
Nearest to the Pin
Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen, gemessen wird zum Lochrand.
12. Spielleitung
Die Mitglieder der Spielleitung werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste oder durch Aushang bekannt gegeben. Starter und Ranger sind nicht Mitglied der Spielleitung.
13. Änderungsvorbehalt
Die Bestimmungen der Einzelausschreibung haben Vorrang gegenüber den Bestimmungen der Rahmenausschreibung.
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht,
- die jeweiligen Platzregeln abzuändern,
- die festgelegten Startzeiten zu verändern,
- die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben ändern
- das Playing Handicap eines Teilnehmers anzupassen, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass der Handicap Index des Spielers nicht die gezeigten Fähigkeiten widerspiegelt.
- vor dem ersten Start festzulegen, dass die Ergebnisse bei außergewöhnlich schlechten Platzverhältnissen nicht zur Handicapberechnung berücksichtigt werden.
Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
14. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Handicap-Index, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten wie in den Ziffern 13 und 18 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden.
Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter https://serviceportal.dgv-intranet.de/files/pdf2/amr_13.12.2019_inkl_ermessensrl.pdf eingesehen werden.
Mit der nachfolgenden Darstellung möchten wir Sie ergänzend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Allgäuer Golf & Landclub e. V. und Ihren Rechten informieren. Ihre Daten werden dabei zum einen durch uns, möglicherweise aber auch durch Dritte verarbeitet. Sollte die Verarbeitung durch Dritte erfolgen, werden Sie auch darüber im Folgenden Informationen erhalten.
a) Verarbeitung Ihrer Daten durch den Allgäuer Golf & Landclub e. V.
im Rahmen der Turnieranmeldung werden personenbezogene Daten (Vorname, Name, Adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Club-/Vereinszugehörigkeit, sowie WHS-INDEX, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Disziplin/Kaderzugehörigkeit, Bild- und Tonaufnahmen, Bankdaten) für folgende Zwecke gespeichert und verarbeitet:
- Vor- und Nachname, Heimatclub sowie WHS-INDEX zur Erstellung von Ergebnislisten
- Vor- und Nachname, Heimatclub, WHS-INDEX, Mailadresse zur Erstellung von Startlisten sowie deren Versand an die Teilnehmer
- Vor- und Nachname, Heimatclub sowie WHS-INDEX zur Veröffentlichung im Internet auf den Seiten des Allgäuer Golf & Landclub e. V. (z.B. www. aglc.de.) und unseren Seiten in sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube, Twitter, etc.) im Rahmen von Berichterstattungen
- Personenbezogene Bild- und Tonaufnahmen zur Veröffentlichung in Print- und/oder Onlinemedien (z.B. auf der Homepage, Facebook, Instagram, YouTube, Twitter, etc.) des Allgäuer Golf & Landclub e. V. zu eigenen, nicht kommerziellen Zwecken (z.B. zur Turnierberichterstattung und Turnierhistorie)
- Bankdaten für den Einzug der Meldegebühr
- E-Mail-Adresse für die Bestätigung der An-/Abmeldung, Mitteilung von Turnierinformationen und Versand der Startliste
- Telefonnummer zur Versendung der Startzeiten und kurzfristiger Turnierinformationen oder zur Weitergabe an direkten Spielpartner.
Die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungen erfolgen zum Zwecke der Erfüllung des zwischen Ihnen und dem Allgäuer Golf & Landclub e. V. bestehenden Vertragsverhältnisses. Insoweit wird auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO hingewiesen. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten sowie Bild – und Tonaufnahmen im Rahmen von Berichterstattungen jeglicher Art beruhen auf dem berechtigen Interesse des Allgäuer Golf & Landclub e. V. an der Darstellung golfsportlicher Ereignisse u.a. zur Förderung des Golfsports, somit auf Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO.
Mit einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Allgäuer Golf & Landclub e. V. sind ausschließlich die Mitarbeiter und Funktionsträger des Allgäuer Golf & Landclub e. V. befasst. Sofern darüber hinaus Dritte personenbezogene Daten verarbeiten, geschieht dies im Auftrag und nach den Vorgaben des Allgäuer Golf & Landclub e. V. im Rahmen einer Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Art. 28 DSGVO).
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von uns gelöscht, sobald sie für die beschriebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden und keine darüber hinausgehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten – beispielsweise aus steuerrechtlichen Gründen – bestehen.
b) Ihre Rechte
Sie können jederzeit von uns Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, insbesondere über die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen, verlangen.
Sie haben das Recht, Berichtigung und gegebenenfalls Vervollständigung Sie betreffender unrichtiger/unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Darüber hinaus können Sie das unverzügliche Löschen Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, sprechen Sie gern uns oder unseren Datenschutzbeauftragten (Kontaktdaten unten) hierauf an.
Sollten wir Ihre Bedenken nicht ausräumen können, können Sie sich an die für den Allgäuer Golf & Landclub e. V. zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
c) Widerspruch
Sie haben ferner das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. für die Dauer der Prüfung durch uns, wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten eingelegt haben.
In den Fällen von Art. 21 DSGVO steht Ihnen ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. Dies vor allen in den Fällen, in denen die Datenverarbeitung auf Art 6 Abs. 1 lit f) beruht.
d) Datenschutzbeauftragter
Um einen bestmöglichen Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten, hat der Allgäuer Golf & Landclub e. V. einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter info@munker.info
e) Änderungen zum Datenschutz
Wir behalten uns vor, die Informationen zum Datenschutz für einen bestmöglichen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten an zu passen, sofern geänderte Rechtslagen und technische Standards dies erfordern.
15. Schlussbemerkung
Die Spielleitung sowie der Allgäuer Golf- und Landclub sind nicht verantwortlich für Nachteile, die ein Teilnehmer infolge Unkenntnis von Informationen erleidet. Jeder Teilnehmer anerkennt mit seiner Anmeldung diese Turnierbedingungen. Ist ein Sachverhalt durch die Ausschreibung nicht geregelt, entscheidet die Spielleitung nach Billigkeit.
1. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. Das Turnier wird auf Grundlage der Handicap-Regeln (World Handicap System) ausgerichtet. und den Platzregeln des AGLC.
Ergänzend gelten die Turnierbedingungen des AGLC Ottobeuren.
Im Rahmen eines nicht handicaprelevanten Wettspiels kann keine registrierte Privatrunde gespielt werden.
2. Spielform
„Einzel Zählspiel nach Stableford gem. Regel 21.1“ wahlweise über 9 oder 18 Löcher mit vollem Course Handicap..
3. Abschläge
Herren: GELB
Damen: ROT
4. Teilnahmeberechtigt
Teilnahmeberechtigt sind spielberechtigte Mitglieder und Gäste.
5. Spieltage
Als Spieltage für die registrierten Privat-Runden sind alle Tage zugelassen, an denen der Platz handicaprelevant gesteckt ist. Dies ist vorab über das Sekretariat zu erfragen.
Die Anzahl der nach den o. g. Bedingungen gespielten RPRn sind für die Spieler nicht begrenzt.
9-Löcher-Runden dürfen jedoch nur einmal täglich handicaprelevant gespielt werden.
Die Registrierte Privat-Runden Spielergruppen haben sich dem normalen Spielbetrieb anzupassen, ein Durchspielrecht besteht nicht.
6. Spielberechtigung
RPR können von allen Spielern mit einem aktuellen Heimatclub gespielt werden.
Alle Spieler können eine beliebige Anzahl von registrierten Privatrunden im Jahr als handicaprelevant einreichen.
Ausnahmen: Zur Erlangung eines ersten Handicap Index muss ein Spieler ein handicaprelevantes Ergebnis über mindestens 9 Löcher einreichen.
7. Anmeldung der RPR
Die Anmeldung muss persönlich oder telefonisch vor Beginn der Runde im Sekretariat erfolgen.
Bei Anmeldung müssen folgende Einzelheiten angegeben und auf einem Meldeblatt erfasst werden:
- Datum der Runde
- Name und Handicap-Index des Spielers;
- Name, DGV-Mitglied und Handicap-Index des Zählers;
- Anzahl der zu spielenden Löcher;
- Farbe der Zählspielabschläge, von denen gespielt wird;
- Zahlung einer eventuellen Meldegebühr
8. Zähler
Der Zähler eines Spielers, der eine RPR einreicht, muss mindestens einen Handicap-Index von 36 haben. Die Spielleitung behält sich vor, nominierte Zähler abzulehnen oder weitere Spieler zu der Gruppe des RPR-Spielers einzuteilen.
9. Spielleitung
Die Spielleitung während der Saison obliegt dem Spielführer, sowie dem Spielausschuss des AGLC.
10. Abgabe der Scorekarte
Die Scorekarte ist unverzüglich am gleichen Tag nach Beendigung der registrierten Privat-Runde im Sekretariat abzugeben, nach dem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat.
11. Nicht Antreten nach Anmeldung oder nicht rechtzeitige Abgabe der Scorkarte
Liegt bis 9.30 Uhr am Tag danach die Zählkarte zum Eintrag in das Stammblatt (Scoring Record) nicht vor, wird das Ergebnis als “No Return“ gewertet und bei allen Bahnen wird als Ergebnis Netto-Doppelbogey eingetragen.( Auch ein "No Return", sei der Grund gerechtfertigt oder nicht, führt in den Handicapregeln des WHS unter bestimmten Umständen zu einem handicaprelevant gewerteten Ergebnis.)
12. Ergebnisse
Ergebnisse in registrierten Privatrunden können nur auf einem Platz eines DGV-Mitglieds gespielt werden, für den ein gültiges Course Rating besteht.
13. Änderungsvorbehalt
Änderungen der Ausschreibung sind in begründeten Fällen zulässig.
Lesen Sie die DGV Golfregeln, die beim Allgäuer Golf & Landclub e.V. gelten.