Vor dem Büro auf den Golfplatz

Die klassischen After-Work-Turniere über neun Löcher sind voll im Trend. Nach der Arbeit noch kurz raus auf den Golfplatz.

Die klassischen After-Work-Turniere über neun Löcher sind voll im Trend. Nach der Arbeit noch kurz raus auf den Golfplatz. Christian Hiemeyer, Beiratsvorsitzender im Allgäuer Golf- und Landclub und Geschäftsführer der Spedition P. Ressle aus Schongau hatte nun schon lange die Idee, ein solches Turnier einmal vor dem Weg ins Büro zu veranstalten. Nun fand die Premiere dieses Before-Work-Turniers, gesponsert von der Spedition P. Ressle, statt. Punkt 7 Uhr ging es auf die 9-Loch-Runde. Bei bester Laune absolvierten die insgesamt 27 Teilnehmer das Turnier in gut zwei Stunden. Als Stärkung gab es danach für jeden ein Paar Weißwürste und ein Getränk. Als Preise wurden hochwertige Gastro-Gutscheine ausgespielt.

Im Kampf um den Bruttosieg duellierten sich die beiden AGLC-Vizepräsidenten. Manfred Stock gewann mit 18 Punkten vor Sepp Huber (15). Das Netto HCP Pro bis 22,4 ging an Andrea Stock mit 38 Punkten vor Dr. Thomas Schillroth und Heribert Kammel (beide 37 Punkte). Die Klasse von HCP 22,5 bis 54 war Sache von Christiane Klüpfel, die sich mit 41 Punkten den Sieg holte. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Josef Strobl (39) und Uwe Rohrbeck (37).

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.