Kein Hitzefrei für die Ottobeurer Golferinnen

Das dritte Damenturnier 2022 im Allgäuer Golf & Landclub fand bei sommerlichen Temperaturen von über 30 Grad statt. Der Platz war in einem hervorragenden Zustand. Die Trockenheit begünstigte die langen Schläge. Man musste aber durchaus überlegen, welchen Schläger man aufs Grün nahm, da die Bälle einen sehr guten Roll hatten.

Nach neun gespielten Löchern konnten sich die Golferinnen mit Wurstsalat und leckerem Zwetschgenkuchen stärken -und vor allem ihre Wasserflaschen auffüllen.

Es wurden sehr gute  Ergebnisse gespielt. Die Siegerehrung nahm Ladies Captain Karin Königsberger vor. Nettoklasse A  gewann Ursula Vetter (42 Punkte) vor Bernadette Rößle (41 Punkte) und Brigitte Kukla (37 Punkte). In der Nettoklasse B gingen die Preise an Claudia Flemming (41 Punkte), Katharina Weissbarth (41 Punkte) und Patricia Schöttl (38 Punkte).

Ein herzlicher Dank ging an die Sponsorinnen Gabi Stenger und Rosmarie Bäuerle für die Köstlichkeiten im Halfwayhaus und die gesponserten Preise.

Die nächsten Termine sind: Damen-Afterwork am Donnerstag, 25. August, sowie zwei weitere Damenturniere am 1. September und 6. Oktober.

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.